SCHADENGUTACHTEN
Kurzfristige und unkomplizierte Schadengutachten im Raum Bielefeld
Unfallschaden
Hier steht Ihnen rechtlich zu, einen Gutachter zur Gutachtenerstellung auszuwählen.
Die Gutachterkosten übernimmt im Regelfall die Zur Regulierung verpflichtete gegnerische Versicherung.
Im Normalfall ist die Erstellung eines Schadengutachtens in kurzer Zeit (ein bis zwei Tage) erledigt.
Die Übermittlung des gefertigten Gutachtens erfolgt inzwischen hauptsächlich elektronisch.
Bagatellschaden
Im Fall von einer Ihrem Fahrzeug zugefügten Beschädigung im geringen Umfang spricht man von einem Bagatellschaden.
In diesen Fällen übernimmt der Schadenersatzpflichtige (oft Versicherung) nicht immer die Gutachterkosten.
Wenn Sie hierüber Gewissheit erlangen wollen, können Sie gern einen unverbindlichen Besichtigungstermin vereinbaren.
In Fällen, in denen die Reparaturkosten die Bagatellschadengrenze unterschreiten, fertige ich als Alternative einen Kostenvoranschlag an.
Die Kosten hierfür werden vom Versicherer normalerweise akzeptiert.